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Neue Vorgaben für Live-Events bis zu 1000 Personen.

  • Autorenbild: Dominic Kölliker
    Dominic Kölliker
  • 29. Juni 2020
  • 2 Min. Lesezeit

Bern, 19.06.2020 Der Bundesrat hebt in einem vierten Schritt die verbliebenen Einschränkungen per 22. Juni weitgehend auf. Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Das Nachverfolgen von Kontakten muss aber stets möglich sein. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass die Zahl der maximal zu kontaktierenden Personen nicht grösser als 300 ist, etwa durch die Unterteilung in Sektoren. Die Kantone können diese Grenze auch herabsetzen. Grossveranstaltungen von mehr als 1000 Personen sind ab Anfang September wieder erlaubt, sofern sich die epidemiologische Lage nicht verschlechtert. Dabei müssen die Teilnehmenden ebenfalls in Sektoren aufgeteilt werden.



Der Bundesrat hat die COVID-Verordnung angepasst und Events bis 1000 Personen wieder erlaubt.

Nur was heisst das konkret in der Durchführung?

Welche Vorgaben gibt es?

Was bedeutet dies konkret, Events mit mehreren hundert Gästen durchzuführen?



Das Wichtigste Zusammengefasst!

Anzahl Personen

Neu wird die Grenze für die maximale Anzahl von Personen wird von 300 auf 1000 angehoben.


Hygieneregeln einhalten

Es gilt weiterhin, dass die Veranstalter, Venues, Cateringbetrieb und alle Dienstleister die Hygieneregeln jederzeit einhalten. Auch während des Auf- und Abbaus muss darauf geachtet werden.


Gruppen von 300 Personen: Contract Tracing

Die Veranstalter müssen in der Lage sein, die Personenzahl, die im Falle eines Contact Tracings kontaktiert werden muss, auf maximal 300 zu begrenzen. Dies kann durch Eingrenzung von Sektoren, durch Sitzplatzreservationen und Lenkung von Personenströmen erreicht werden. Die Daten der Gäste sind dementsprechend vollständig zu erfassen (und den 300er Gruppen zuzuordnen).


Vermischung dieser 300er Gruppen

Es muss entweder der Mindestabstand von aktuell 1,5 Metern eingehalten oder eine Maske getragen werden, wenn die Möglichkeit einer Vermischung der 300 Personen-Gruppen besteht (im Eingangsbereich, auf der Toilette, beim Getränkeausschank)


Abstände von 1,5 Meter

Der Mindestabstand muss innerhalb dieser 300er Gruppe nicht zwingend immer eingehalten werden. Trotzdem wird empfohlen, grundsätzlich den Abstand von 1,5 Metern zu ermöglichen.


Gastronomie – sitzend und stehend möglich

Es besteht im Essensbereich ab dem 22. Juni keine Sitzpflicht mehr.  


Gastronomie – Abstände einhalten

Im Bereich der Gastronomie gilt, wie in allen anderen Bereichen, dass die 1,5 Meter Abstand grundsätzlich eingehalten werden sollen. Wenn sich verschiedene Gästegruppen an einen überlangen Tisch setzen (Festbank oder ähnliches), dann muss zwischen den Gruppen der Mindestabstand eingehalten werden.


Gastronomie – Buffets und Ausgabestellen sind erlaubt

Buffets und Ausgabetheken (z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs) sind erlaubt. Die Betriebe machen die Gäste mit Plakaten, Distanzhaltern und Bodenmarkierungen auf die Abstandsregeln aufmerksam.


Keine Sperrstunde um 24.00 Uhr

Der Bundesrat hat die Sperrstunde aufgehoben.


Quellen:

ORI­EN­TIE­RUNGS­HIL­FE COVID-19 HYGIE­NE- UND SCHUTZ­MASS­NAH­MEN (EXPO EVENT

Swiss LiveCom Association)


 
 
 

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